Alles unter einen Hut bringen
BFH liefert wichtige neue Vorgaben für die Beratungspraxis
Familienunternehmen sind die wichtigste Säule des privaten Wirtschaftssektors. Dies bestätigt eine aktuelle Studie des ZEW über die Unternehmensstruktur in Deutschland, der zufolge die eigentümergeführten Familienunternehmen im privatwirtschaftlichen Bereich einen Anteil von 86 % ausmachen. Bei zahlreichen dieser Unternehmen steht in den kommenden Jahren ein Generationenwechsel an, dessen Vorbereitung und Umsetzung die steuerliche Beratungspraxis mit ganz verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Der Wunsch nach einer Sicherstellung ihres Einflusses und damit der Weiterführung des Unternehmens im Sinne der Familie sowie nach einem langfristigen Fortbestand sind nur einige Anforderungen, die dabei „unter einen Hut“ zu bringen sind. Bei diesen Vorgaben verwundert es wenig, dass der KGaA in der steuerlichen Nachfolgeberatung von mittelständischen Familienunternehmen eine zentrale Bedeutung zukommt, denn die hybride Struktur dieser Rechtsform ermöglicht es, die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten einer Kommanditgesellschaft mit den Finanzierungsmöglichkeiten der Aktiengesellschaft zu verbinden. Im Rahmen der Implementierung einer KGaA, sei es durch Neugründung mit anschließender Übertragung des Familienvermögens oder durch Rechtsformwechsel einer bestehenden Gesellschaft, stellt sich dann in Bezug auf den Anteil des persönlich haftenden Gesellschafters die Frage nach einer gesonderten (umwandlungs-)steuerlichen Behandlung. Ob die Beteiligung des vermögensmäßig beteiligten persönlich haftenden Gesellschafters als Beteiligung an einer Personengesellschaft bzw. Mitunternehmerschaft zu behandeln ist, untersucht Wölfert auf .
Angesichts der vielfältigen damit in Zusammenhang stehenden Auslegungsfragen hat sich im Hinblick auf Kapitalgesellschaften die Regelung des § 32a KStG als besonders streitanfällig erwiesen. Im Brennpunkt steht dabei die Frage, ob die Vorschrift auch dann einschlägig ist – und somit der Steuerbescheid gegenüber einer Körperschaft aufgehoben, erlassen oder geändert werden kann –, wenn eine Korrektur des Steuer- bzw. Feststellungsbescheids beim Gesellschafter mangels steuerlicher Relevanz unterbleibt. Vor diesem Hintergrund liefert nun das wichtige neue Vorgaben für die Praxis. Im konkreten Fall hatte der I. Senat zu klären, ob die Änderung eines Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen – und nicht hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage – eine Änderung der an die Gesellschaft gerichteten Körperschaftsteuer- bzw. Feststellungsbescheide rechtfertigt. Mit den unmittelbaren Auswirkungen der Entscheidung sowie den weitergehenden Praxisfragen setzt sich Pohl auf auseinander.
Beste Grüße
Claudia Kehrein
Fundstelle(n):
NWB 2019 Seite 1497
NWB PAAAH-14769