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IWB Nr. 9 vom Seite 358

Update zum französischen Finanzgesetz 2019

Rechtsanwältin Anne Cadet und und Rechtsanwalt François Hellio, beide CMS Francis Lefebvre Avocats in Neuilly-sur-Seine, Frankreich

In der IWB 22/2018 [i]Zum französischen Finanzgesetzentwurf für 2019 s. Hellio/Cadet/Schmidt, IWB 22/2018 S. 860 NWB XAAAG-99797 wurden einige wichtige Maßnahmen des französischen Finanzgesetzentwurfs für 2019 vorgestellt. Das Finanzgesetz wurde vom Parlament am verabschiedet (Finanzgesetz Nr. 2018-1317). Die wichtigsten Vorschriften wurden zwar im Anschluss an die Entwürfe angenommen, jedoch sind zusätzliche Vorschriften hinzugetreten, die für deutsch-französische Unternehmen und natürliche Personen relevant sein können.

I. Zusätzliche Vorschriften für Privatpersonen

1. Quellensteuer für Nichtansässige

[i]Abschaffung der Quellensteuersätze auf Lohneinkünfte für Nichtansässige ab 2020Der spezifische Satz der Quellensteuer ohne Abgeltungswirkung für Löhne und Renten der Nichtansässigen (progressiver Tarif i. H. von 0 %, 12 % und 20 %) wird zum abgeschafft. Ziel dieser Änderung ist, die steuerliche Situation eines Nichtansässigen mit der eines in Frankreich Ansässigen zu vereinheitlichen. Somit werden Nichtansässige einer Quellensteuer ohne Abgeltungswirkung unterliegen, deren Satz dem der neuen (seit dem anwendbaren) Lohnquellensteuer entspricht. Die Rückzahlung eines eventuellen Einkommensteuerüberschusses bleibt für den Fall möglich, in dem der Nichtansässige eine höhere Steuer als ein Ansässiger za...