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FG Köln Beschluss v. - 1 V 2304/18 EFG 2019 S. 895 Nr. 11

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3

Einkünfte

„Zuhause im Glück” – Renovierungsleistungen steuerpflichtig

Leitsatz

Die Renovierungsleistungen bei den Teilnehmern am Fernsehformat „Zuhause im Glück” (Doku-Reality-Show) sind als Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 6 Nr. 23
DStRE 2019 S. 739 Nr. 12
EFG 2019 S. 895 Nr. 11
NJW 2019 S. 9 Nr. 21
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2019 S. 1504
DAAAH-14144

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