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Doku-Soap-Kandidat muss Steuern nachzahlen
In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat das FG Köln beschlossen, dass die durch die Teilnahme an einer Doku-Soap erhaltenen Renovierungsleistungen am Wohnhaus des Steuerpflichtigen grds. steuerpflichtig sind. Im Einzelnen lag dem Beschluss folgender Sachverhalt zugrunde: Der Steuerpflichtige nahm zusammen mit seinen Kindern an der Doku-Reality-Show „Zuhause im Glück“ teil. Dem lag ein Kandidatenvertrag zwischen der Produzentenfirma und dem Steuerpflichtigen zugrunde. Das Wohngebäude wurde im Rahmen des Kandidatenvertrags in mehreren Monaten renoviert. In den Steuerakten des Finanzamts des Steuerpflichtigen befindet sich eine Rechnung an den Steuerpflichtigen, die dieser wohl nicht bezahlen musste. Die Einzelaufstellung weist Beträge für Planung, Weiterberechnung Sponsorenakquise, Handwerkerrechnungen/Bauleistungen und im Übrigen für Materialrechnungen aus. Die Renovierungsarbeiten wurden in der Sendung X erstausgestrahlt.
Diesen Sachverhalt ermittelte das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung F anlässlich einer Betriebsprüfung beim TV-Sender. In einer Kontrollmitteilung an das Finanza...