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OLG Schleswig-Holstein 30.11.2018 17 U 20/18, BBK 14/2019 S. 665

Lohn und Gehalt | Haftung des Steuerberaters bei der Lohnbuchhaltung

Ein Steuerberater, der die Lohnabrechnung durchführt, muss grundsätzlich prüfen, ob Arbeitnehmer, für die er keine Sozialversicherungsbeiträge abführt, von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Unterlässt er die Prüfung, muss er entweder

  • die Beiträge für die Arbeitnehmer abführen oder

  • bei Zweifelsfragen die Beauftragung eines sozialversicherungsrechtlichen Experten anregen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn der Steuerberater auf seiner Internetseite damit wirbt, die Mandanten bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung „von allen steuerlich- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen entlasten“ zu wollen.

Im [i]Steuerberater führte SV-Beiträge nicht ab Streitfall ging es um die Lohnabrechnung für einen 65 Jahre alten Arbeitnehmer, der über eine Sozialversicherungsnummer verfügte. Der Steuerberater behandel...