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NWB Nr. 46 vom Seite 3571 Fach 3 Seite 8073

Steuerliche Zurechnung von Einkünften bei Vereinbarungen unter nahen Angehörigen

von Richter am BFH Dr. Rolf-Detlev Scholtz, München

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                        Inhaltsübersicht
                                                          Seite
  I. Grundsatz............................................ 8073
II. Allgemeine Voraussetzungen........................... 8074
III. Zurechnung von Einkünften............................ 8078
IV. Übertragung von Kapitalanlagen....................... 8079
  V. Übertragung von Nutzungen............................ 8087
VI. Beteiligung an Gesellschaften........................ 8090
VII. Gestaltungshinweise.................................. 8098

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I. Grundsatz

Angehörige können die Rechtsverhältnisse untereinander so gestalten, daß diese für sie stl. möglichst günstig sind. Das hat der BFH in seiner Entscheidung v. (BStBl 1991 II S. 391) erneut betont. Das Vereinbarte muß nach Inhalt und Durchführung aber dem entsprechen, was fremde Dritte bei der Gestaltung eines entsprechenden Rechtsverhältnisses üblicherweise vereinbaren würden.

Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen sind verbindlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Klare und eindeutige Vereinbarungen in rechtswirksamer Form,

  • tatsächliche Durchführung des Vereinbarten und

  • Überein...