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NWB Nr. 34 vom Seite 2631 Fach 3 Seite 7955

Steuerliche Auswirkungen von Bürgschaften eines GmbH Geschäftsführers

von Peter Bilsdorfer, Richter am Finanzgericht, Saarbrücken

Die Gestellung von Sicherheiten, vorwiegend von Bürgschaften, durch den (Gesellschafter-)Geschäftsführer kommt fast bei jeder GmbH vor. Speziell Kreditinstitute greifen im Falle der Darlehensgewährung an die Gesellschaft zu dieser Sicherungsmöglichkeit, um so bei meist geringer Eigenkapitalausstattung, etwa im Falle des Konkurses, eine Rückgriffsmöglichkeit auf die hinter der GmbH stehenden Personen zu haben. Derartige Bürgschaften werfen zivilrechtliche Fragen, wie z. B. diejenige, ob eine kapitalersetzende Bürgschaft (§ 32a Abs. 2 GmbHG) vorliegt, auf. Aber auch steuerliche Konsequenzen treten auf, wenn die Gesellschaft in Konkurs fällt und der Geschäftsführer aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wird. Insbes. fragt es sich, ob und inwieweit diese Vermögensverluste steuerlich geltend gemacht werden können.

I. Inanspruchnahme als Gesellschafter oder als Geschäftsführer?

Zunächst ist zu betonen, daß in der Praxis die Fälle, in denen ein nicht an der Gesellschaft beteiligter Geschäftsführer sich in das Risiko einer Bürgschaftsinanspruchnahme begibt, selten sind. Treten sie jedoch auf, so stellt sich allein die Frage, ob die Aufwendungen aus der Inanspruchnahme aus ...