Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 05 | Arbeit auf Abruf: Worauf Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Minijobbern achten müssen

Nicht selten werden Minijobs auf Abruf ausgeübt und sind nicht an feste Arbeitszeiten gebunden. Für diese Beschäftigungen sind besondere arbeitsrechtliche Regeln zu beachten, die sich seit Beginn des Jahres verschärft haben. So gilt seit eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart, wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist. Die Minijobzentrale hat jetzt auf die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen aufmerksam gemacht.

Als Aushilfe in der Gastronomie oder bei großem Besucheraufkommen im Freizeitpark – nicht selten werden Minijobs auf Abruf ausgeübt und sind nicht an feste Arbeitszeiten gebunden. Für diese Beschäftigungen gelten besondere arbeitsrechtliche Regeln, die sich seit Beginn des Jahres verschärft haben. Die Minijobzentrale hat jetzt darauf aufmerksam gemacht, was sich bei der Arbeit auf Abruf geändert hat und worauf Arbeitgeber und Minijobber achten müssen.

Von Arbeit auf Abruf spricht man, wenn vereinbart ist: Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsleistung je nach Arbeitsanfall zu erbringen. Diese Definition findet sich im „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge”. Minijobber gelten arbei...