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Neues zur Gewerbesteuer auf den Hinzurechnungsbetrag
FG Baden-Württemberg, Urteile v. 8.5.2018 - 6 K 1775/166 und 6 K 2814/16 sowie FG Köln, Urteil v. 8.11.2018 - 13 K 552/17
Der [i]FG Baden-Württemberg, Urteil v. 8.5.2018 - 6 K 1775/16 NWB NAAAH-06327, FG Baden-Württemberg, Urteil v. 8.5.2018 - 6 K 2814/16 NWB XAAAH-06328, FG Köln, Urteil v. 8.11.2018 - 13 K 552/17 NWB GAAAH-11162 Diskurs um die Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags wird seit einiger Zeit geführt. Diese Gewerbesteuerpflicht ist insbesondere vor dem Hintergrund kritisch zu sehen, als diese dem strukturellen Inlandsbezug der Gewerbesteuer nach § 2 Abs. 1 GewStG zuwiderläuft. Nunmehr hatten sowohl das FG Baden-Württemberg als auch das FG Köln Gelegenheit, sich mit dem Problemkreis der gewerbesteuerlichen Erfassung des Hinzurechnungsbetrags – insbesondere in sog. Altfällen (also Erhebungszeiträumen vor 2016 bzw. 2017) – in drei Urteilen auseinanderzusetzen. Bemerkenswert an einer der beiden vorliegenden Entscheidungen des FG Baden-Württemberg ist zudem, dass sich das Gericht auch zu europarechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Hinzurechnungsbesteuerung geäußert hat.
Hinzurechnungsbeträge unterliegen für sog. Altfälle nicht der Gewerbesteuer.
Unionsrechtlich steht die Hinzurechnungsbesteuerung in Drittstaatenkonstellationen stark unter Beschuss.
Für Neufälle soll die Gewerbesteuerpflicht durch § 7 Satz 7 GewStG abgesichert sein, wobei in gewissen Konstell...