Beteiligung an ausländischen Kapitalgesellschaften
Kürzung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 1 AStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags
Leitsatz
1. Die Summe des Gewinns und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen ist gem. § 9 Nr. 3 GewStG um den Hinzurechnungsbetrag
nach § 10 Abs. 1 AStG zu kürzen (Anschluss an , BStBl 2015 II S. 1049).
2. Die gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG ermöglicht die aus regelungssystematischen Gründen gerechtfertigte,
gebotene Gleichbehandlung ausländischer Tochtergesellschaften und Betriebsstätten.
3. Die Frage, ob der außensteuerliche Hinzurechnungsbetrag als „Quasi-Dividende” unter das Tatbestandsmerkmal des „Gewinnanteils”
i. S. d. § 9 Nr. 7 GewStG subsumiert werden kann, konnte im Streitfall offenbleiben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGBW:2018:0508.6K2814.16.00
Fundstelle(n): BB 2019 S. 2269 Nr. 39 EFG 2019 S. 240 Nr. 4 EStB 2019 S. 284 Nr. 7 IStR 2019 S. 113 Nr. 3 XAAAH-06328
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