Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 15 vom Seite 998

Neuere Entwicklungen bei der fiktiven Gewerblichkeit nach § 15 Abs. 3 EStG

Martin Weiss

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1018Die Seitwärtsabfärbung nach der ersten Alternative des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG führt bei auch gewerblichen Einkünften einer Personengesellschaft zu insgesamt gewerblichen Einkünften. Ob und wie eine gesetzlich nicht vorgesehene Bagatellgrenze anzuwenden ist, ist durch die Entscheidung des IV. Senats v.  - IV R 5/15 (NWB AAAAG-87921) nicht mehr klar. Bei Veräußerungsgewinnen ist die Aufwärtsabfärbung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG als gewerbesteuerliche Gefahrenquelle zu beachten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Gewerblichkeitsfiktionen des § 15 Abs. 3 EStG

[i]Weiss, NWB 32/2018 S. 2302§ 15 Abs. 3 EStG enthält zwei verschiedene Gewerblichkeitsfiktionen für Personengesellschaften. Im Gegensatz zum Einzelunternehmer, der gewerbliche und nicht gewerbliche Einkünfte nebeneinander erzielen kann, soll gerade dies bei Personengesellschaften durch das Gesetz vermieden werden.

[i]Seitwärts- und Aufwärtsabfärbung§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG löst mit seiner Abfärbungsregelung eine Gewerblichkeit aus, wenn die Personengesellschaft auch gewerbliche Tätigkeiten ausübt (Seitwärtsabfärbung) oder gewerbliche Einkünfte als Mitunternehmerin bezieht (Aufwärtsabfärbung). Mit Urteilen v.  (VIII R 16/11, BStBl 2015 II S. 996; VIII R 41/11, BStBl 2015 II S. 999 und VIII R 6/12, BStBl 2015 II S. 1002) hatte der BFH eine Bagatellgrenze für die Seitwärtsabfärbung aufgestellt. Di...