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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 20-21 | Reisekosten: Erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers an seinem Amtssitz

Der BFH muss in einem wichtigen Revisionsverfahren klären, welche Anforderungen an eine erste Tätigkeitsstätte zu stellen sind. Das FG Baden-Württemberg hat bei einem Gerichtsvollzieher das am Amtssitz angemietete Büro als erste Tätigkeitsstätte angesehen, obwohl dieser dort nur geringfügig tätig war. Es sei im Bereich des öffentlichen Dienstes grundsätzlich nicht geboten, von einer eindeutigen dienst- und auch reisekostenrechtlichen Zuweisung eines Beamten zu einer Dienststelle abzurücken.

Die Anforderungen, die nach der Reisekosten-Reform ab 2014 an eine erste Tätigkeitsstätte zu stellen sind, sind höchstrichterlich noch nicht geklärt. – Mit diesem Argument hat das FG Baden-Württemberg zur Fortbildung des Rechts die Revision in einem Streitfall zugelassen, den wir uns nun etwas näher ansehen wollen. Konkret geht es um die Frage: Sind die Fahrtkosten eines Gerichtsvollziehers von seinem Wohnort zu seinem Amtssitz in tatsächlicher Höhe als Reisekosten abziehbar oder nur in Höhe der Entfernungspauschale?

Gerichtsvollzieher sind gesetzlich verpflichtet, an ihrem Amtssitz ein Geschäftszimmer auf eigene Kosten zu unterhalten. Ein Obergerichtsvollzieher hatte daher in seinem Amtsgerichts...