Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Quick Fixes & Co. – der lange Weg zum Bestimmungslandprinzip
Update und Ausblick zur EU-Umsatzsteuerreform
Derzeit ist eine weitreichende Umgestaltung des Umsatzsteuerrechts im Gang. Den Startschuss gab die Europäische Kommission bereits im Juni 2016, als sie ihre Reformpläne in einem Aktionsplan (Mitteilung der Europäischen Kommission über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer) erstmals vorstellte. Am hat die Kommission die Reformpläne konkretisiert (Pressemitteilung der Europäischen Kommission). Übergeordnetes Ziel der Reform ist es, mit einer endgültigen Regelung den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen in der Europäischen Union zu erleichtern: Dies soll im Wesentlichen durch Abschaffung der Mehrwertsteuerfreiheit grenzüberschreitender Lieferungen zwischen Unternehmern und der Besteuerung nur einer Lieferung im Bestimmungsland gelingen. So soll die Komplexität der Mehrwertsteuerregelungen vermindert, das Betrugsrisiko reduziert und die „Mehrwertsteuerlücke“ geschlossen werden. Die Vorschläge der Kommission (Richtlinien- und Verordnungsentwürfe) sind teils noch nicht verabschiedet, teils sind sie bereits verbindlich beschlossen. Vor Abschluss der Ausarbeitung und Einführung einer endgültigen Regelung sollen bereits zum Sofortmaßnahmen zur Ve...