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Abgabenordnung | Anordnung einer Außenprüfung bei einem freiberuflichen Großbetrieb
Nach dem ist es nicht klärungsbedürftig, dass das Finanzamt bei Prüfung der Größenmerkmale einer freiberuflichen Rechtsanwaltssozietät (gesellschaftsbezogen) auf die Verhältnisse der Gesellschaft abstellen darf und die Größenmerkmale nicht gesellschafterbezogen zu prüfen hat.
Der BFH prüfte die Nichtzulassungsbeschwerde unter den beiden Gesichtspunkten der Rechtsfortbildung und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache. Dabei sind beide Zulassungsgründe kaum zu unterscheiden, denn der Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO ist nur ein Spezialfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO. Nach Auffassung des BFH ist die von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage, ob die für eine Außenprüf...