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BFH 08.11.2018 III R 13/16, NWB 11/2019 S. 698

Einkommensteuer | Maßgeblicher Listenpreis eines Kraftfahrzeugs im Taxigewerbe

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Auch die Privatnutzung von Taxen unterfällt dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG. (2) Listenpreis i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist nur der Preis, zu dem der Steuerpflichtige das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte.

Anmerkung:

Das Finanzgericht hatte zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch des als Taxi eingesetzten Fahrzeugs vom Typ Daimler-Benz E 220 CDI noch den „rabattierten Festpreis“ aus der zum „Sondermodell Taxi“ von der Daimler-Benz AG herausgegebenen Preisliste herangezogen (s. ,G,U, NWB XAAAF-82507). Das Finanzamt dagegen ging von dem für Privatkunden maßgebenden um 10.600 € höheren Listenpreis aus und wurde vom BFH bestätigt. Dieses Ergebnis konnte kaum verwundern, geht do...BStBl 2018 II S. 278BStBl 2000 II S. 273