BBK Nr. 6 vom Seite 245

Wissenswertes zur Einnahmen-Überschussrechnung für 2018

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Eigentlich [i]Happe, Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, Grundlagen NWB KAAAE-23480 soll sie einfacher sein als die Bilanzierung: die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Das dies nicht in jedem Fall gilt, zeigt das amtliche EÜR-Formular, das die Finanzverwaltung jährlich neu auflegt und dabei mal mehr oder weniger umfangreich ändert. Und seit 2017 sind die Unternehmer zudem verpflichtet, die immer zahlreicher werdenden Daten elektronisch zu übertragen; die bisherige Vereinfachungsregelung für Fälle mit Betriebseinnahmen bis zu 17.500 € entfiel. Die Formular-Version für 2018 erweckt den Eindruck, der Datenhunger wächst mit dem zur Verfügung stehenden Speicherplatz. Neu im Angebot sind diesmal Angaben zu Fondsanteilen im Betriebsvermögen, und auch die Anlage SZ zu den beschränkt abzugsfähigen Schuldzinsen ist neu gefasst, sie ersetzt die bisherige Anlage SZE. Rüdiger Happe fasst alles Wissenswerte rund um die 2018er-Version der EÜR für Sie ab zusammen. Eine kompakte Gesamtübersicht von ihm zum Thema einschließlich der wichtigsten Einzelfälle zu den Betriebseinnahmen und -ausgaben finden Sie darüber hinaus in der NWB Datenbank unter NWB KAAAE-23480. Ein weiteres Dokument unter NWB PAAAE-23850 zeigt, wie beim Wechsel der Gewinnermittlungsart zu verfahren ist.

Außerdem [i]Geringfügigkeits-Richtlinien vom 21.11.2018 NWB EAAAH-04172 in dieser Ausgabe: BBK-Herausgeber StB/WP Wolfgang Eggert setzt ab seine Reihe zur Best Practice beim KMU-Jahresabschluss fort und widmet sich nunmehr dem Geschäfts- oder Firmenwert. Wer über die Komplexität des Steuerrechts nachdenkt, darf Trost darin finden, dass die Regeln zur Sozialversicherung keineswegs überschaubarer sind, eher das Gegenteil dürfte der Fall sein. Eindrucksvoll belegen das die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien, mit denen der GKV-Spitzenverband die Vorschriften und die Rechtsprechung aus immerhin sieben unterschiedlichen Gesetzen auslegt und dafür knapp 43.000 Wörter benötigt. komprimiert aus diesem Wust an Informationen die wichtigsten Neuerungen gegenüber der 2014er-Version der Geringfügigkeits-Richtlinien. Im Buchführungs-Seminar von geht es diesmal um die Aufwendungen rund um eine Homepage.

BBK-Herausgeber Bernd Rätke stellt [i]Kein Dienstwagen für Ehegatten als Minijobber Ihnen schlussendlich in seiner Rubrik Steuerrecht aktuell ab Seite 249 zwei Entscheidungen zum Dienstwagen für den geringfügig beschäftigten Ehegatten vor: Das FG Münster ist noch recht großzügig und kann sich immerhin vorstellen, dass der angestellte Ehegatte ein solches Kfz für seine Tätigkeit benötigen könnte. Der BFH allerdings hat das letzte Wort und ist strikter in seiner Ansicht. Er hält eine solche Kfz-Überlassung für nicht fremdüblich und bestätigt insoweit seine bisherige Rechtsprechung.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2019 Seite 245
NWB AAAAH-08631