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Informationsaustausch aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarung
Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe 15/2014, in der er veröffentlicht worden ist.
I. Definition
Die Zunahme grenzüberschreitender Sachverhalte ist eine natürliche Folge der Globalisierung der Weltmärkte. Die zwischenstaatliche Amtshilfe durch Informationsaustausch ermöglicht den beteiligten Staaten eine zutreffende Besteuerung nach den jeweils geltenden Steuergesetzen und dient darüber hinaus der Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie der Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
Sie wird beansprucht und gewährt, wenn die Finanzbehörden grenzüberschreitende, steuerlich relevante Sachverhalte nicht mehr angemessen aufklären können, weil sie bei ihren Ermittlungen auf das eigene Staatsgebiet beschränkt sind. Durch die Amtshilfe soll eine gleichmäßige und wettbewerbsneutrale Besteuerung ermöglicht werden ( NWB YAAAB-01561; NWB XAAAA-95194). Bei der Durchführung des Auskunftsaustausches sind der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der gesetzliche Schutz des Steuerbürgers (einschließlich der Wahrung des Steuergeheimnisses) so...