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NWB Nr. 8 vom Seite 503 Fach 2 Seite 5621

Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids wegen widerstreitender Steuerfestsetzung

von Richter am FG Dr. Burkhard Katterbe, Münster

I. Ausgangslage

Dem (BStBl 1990 II S. 458) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kl. sind Eheleute und werden zur ESt zusammen veranlagt. Sie waren im Streitjahr 1974 die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Die GmbH verpflichtete sich in der Ergänzung der Arbeitsverträge der Kl. v. , anläßlich des 25. Firmenjubiläums und des 20. Arbeitsjubiläums der Kl., im Geschäftsjahr 1971/72 den Kl. einmalige Zuwendungen zu gewähren. Die Zuwendungen sollten binnen 14 Tagen seit der Genehmigung der Bilanz zum durch die GmbH-Gesellschafter fällig sein. Die Genehmigung erfolgte am . 1974 zahlte die GmbH die Zuwendungen an den Kl. und an die Klin.

In ihrer ESt-Erklärung 1974 v. erklärten die Kl. die Jubiläumszuwendungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und beantragten die Verteilung auf 1965 bis 1968. Der vorläufige ESt-Bescheid 1974 v. erging insoweit erklärungsgemäß. Anläßlich einer Betriebsprüfung bei der GmbH und dem Kl. vertrat der Prüfer die Ansicht, daß die Zuwendungen in 1972 bei der GmbH als verdeckte Gewinnausschüttungen und bei dem Kl. als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu behandeln seien. Die Zuwendungen in 1974 seien b...