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BFH Urteil v. - VIII R 83/86 BStBl 1990 II S. 458

Gesetze: AO 1977 §§ 173 Abs. 2, 174 Abs. 3

1. § 174 Abs. 3 AO 1977 erlaubt eine zweifache Änderung des Steuerbescheides zumindest dann, wenn der ursprüngliche Steuerbescheid nicht endgültig ist 2. Die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO 1977 steht der Änderung von Steuerbescheiden nach § 174 Abs. 3 AO 1977 nicht entgegen

Leitsatz

1. § 174 Abs. 3 AO 1977 erlaubt eine zweifache Änderung des Steuerbescheids zumindest dann, wenn der ursprüngliche Steuerbescheid nicht endgültig ergangen ist.

2. Die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO 1977 steht der Änderung von Steuerbescheiden nach § 174 Abs. 3 AO 1977 nicht entgegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 458
BFH/NV 1990 S. 33 Nr. 5
LAAAA-93231

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