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Umsatzsteuer | Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer
Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor (Änderung der Rechtsprechung; Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 UStG; § 370 AO; § 1 Abs. 2 der VO zu § 180 AO; §§ 741 ff. BGB). S. 172
(1) Der BFH hatte über den Urteilsfall nach einer früheren Zurückverweisung (Urteil vom - V R 27/16 NWB ZAAAG-48087, BFHE 257 S. 462 = Kurzinfo StuB 2017 S. 527 NWB KAAAG-49427) und der erneuten Entscheidung des FG jetzt bereits zum zweiten Mal zu entscheiden. Bei einer gemeinschaftlich bezogenen Leistung sind die Gemeinschafter – entsprechend der zivilrechtlichen Rechtslage – i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG Leistungsempfänger und zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn nur die Gemeinschafter im Rahmen ihrer Ein...BStBl 2008 II S. 497