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BFH 16.03.2017 V R 27/16, StuB 13/2017 S. 527

Umsatzsteuer | Steuerschuld aufgrund Rechnungserteilung

Verweist eine Gutschrift auf einen Vertrag, aus dem sich die Person des Leistenden ergibt, kann diese Bezugnahme der Annahme eines unberechtigten Steuerausweises nach 14c Abs. 2 UStG aufgrund einer unzureichenden Bezeichnung des Leistenden entgegenstehen (Bezug: § 14 Abs. 3 UStG a. F.; § 14c UStG; Art. 203 MwStSystRL).

Praxishinweise

Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet nach § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG den ausgewiesenen Betrag. Das Gleiche gilt nach Satz 2 der Vorschrift, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt. Eine Rechnung oder Gutschrift, die i. S. von § 14c UStG zu einem unberechtigten Steuerausweis...