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Umsatzsteuer | Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die entgeltliche Garantiezusage des Kfz-Händlers ist keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung. (2) Mit einer Garantiezusage, durch die der Kfz-Verkäufer als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. des VersStG vor, die nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG steuerfrei ist.
Die Klägerin, ein Autohaus mit Werkstattbetrieb, bot Gebrauchtwagenkäufern gegen gesondert berechnetes Entgelt eine erweiterte Garantie mit Rückversicherung an. Der BFH hat die Versicherungsleistungen deshalb als selbständige (steuerfreie) Leistungen neben den Gebrauchtwagenlieferungen anerkannt, weil die Klägerin nicht generell verpflichtet war...