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Einkommensteuer | Kosten für einen sog. Schulhund sind teilweise Werbungskosten
Nach dem kann eine Lehrkraft die Aufwendungen für einen sog. Schulhund anteilig als Werbungkosten geltend machen.
Die Klägerin ist Lehrerin an einer weiterführenden Schule. Sie setzt ihren privat angeschafften Hund im Unterricht als sog. Schulhund ein. In Abstimmung mit der Schulleitung begleitet der speziell ausgebildete Hund die Klägerin an jedem Unterrichtstag in die Schule. Im Rahmen einer tiergestützten Pädagogik wird der [i]Heinrich, Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Grundlagen NWB BAAAE-52183 Hund in den Unterricht und die Pausengestaltung integriert. Die Schule wirbt aktiv mit diesem „Schulhundkonzept“. Die Beteiligten stritten darüber, ob und in welcher Höhe die Kosten für den Unterhalt des Hundes als Werbungskosten der Klägerin anzuerkennen sind. Das FG Düsseldorf hat der Klage teilweise stattgegeben...