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NWB Nr. 17 vom Seite 1237

Aktuelles

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Leistungen der Podologen

Mit Wirkung vom trat das Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (PodG) in Kraft (BGBl 2001 I S. 3320). Das PodG beinhaltet Regelungen über die Ausbildung, Prüfung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ”Podologin” oder ”Podologe”. Dazu führt die , S 7170 - 66 - StH 532 Folgendes aus:

Eine aufgrund

(1) von § 15 Abs. 1 Privatschulgesetz Baden-Württemberg (PSchG) vom (GBl 1990 S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes vom (GBl 1995 S. 764), mit dem Abschlusszeugnis erteilte Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ”staatlich geprüfte Podologin/staatlich geprüfter Podologe”,

(2) der bayerischen Schulordnung für die Berufsfachschulen für medizinische Fußpflege vom (GVBl 1993 S. 317, berichtigt GVBl 1993 S. 854), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GVBl 1997 S. 230), erteilte Berechtigung zur Führung der Bezeichnung ”staatlich geprüfter medizinischer Fußpfleger/staatlich geprüfte medizinische Fußpflegerin”,

(3) des Runderlasses des Niedersächsischen Sozialministers über die staatliche Anerkennung von medizinischen Fu...