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FG Berlin-Brandenburg 22.08.2018 10 V 10038/18, BBK 3/2019 S. 104

Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf Forderung und vGA

Die Inanspruchnahme einer Teilwertabschreibung auf eine Forderung stellt ein steuerliches Wahlrecht dar, über das der Steuerpflichtige entscheidet – nicht das Finanzamt. Das Finanzamt darf daher die vom Steuerpflichtigen in Anspruch genommene Teilwertabschreibung nicht erhöhen oder eine Teilwertabschreibung gegen den Willen des Steuerpflichtigen vornehmen.

Unbeachtlich ist, ob handelsrechtlich das Niederstwertprinzip gilt. Insoweit wird der Maßgeblichkeitsgrundsatz durch § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG ausgeschlossen.

[i]Kompensation einer Teilwertabschreibung durch vGA?Im Urteilsfall entschied das FG Berlin-Brandenburg außerdem, dass eine Teilwertabschreibung auf eine Forderung gegenüber einer Schwester-Gesellschaft nur dann durch eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) kompensiert werden darf, wenn die Teilwertabschreibung durch das Gesellschaftsv...