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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 05-06 | GmbH-Beteiligung: Gesellschaftereinlage als nachträgliche Anschaffungskosten bei einer Krise

Eine Einzahlung in die Kapitalrücklage einer GmbH führt nach einem aktuellen Urteil des BFH auch dann zu nachträglichen Anschaffungskosten für die Beteiligung, wenn die GmbH die zugeführten Mittel zur Ablösung von Verbindlichkeiten nutzt, für die der einzahlende Gesellschafter Sicherheiten bestellt hatte. Der BFH sah in der vom Gesellschafter gewählten Vorgehensweise keinen Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO. Das gelte auch bei Zahlungen „in letzter Minute”.

Die Beratung von Unternehmen, die sich in einer Krise befinden – insbesondere von GmbHs –, gehört angesichts des damit einhergehenden Haftungsrisikos nicht gerade zu den Lieblingsaufgaben der meisten Steuerberater. Das gilt zumindest für Kollegen, die nicht auf steuerliche Fragen rund um Insolvenzen spezialisiert sind. Bei einer GmbH geht es in einer Krise regelmäßig darum: Wie sollten die Gesellschafter Liquidität zur Verfügung stellen, damit im Fall der Fälle wenigstens nachträgliche Anschaffungskosten i. S. des § 17 EStG gegeben sind? So dass die Zuführung von Barmitteln zumindest steuerlich nicht vollends vergeblich ist . – Auf diese Frage hat der Bundesfinanzhof jetzt eine erfreuliche Antwort gegeben.

Früher wurde der Ausfal...