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Track 07 | Praxisveräußerung: Tätigkeit im alten örtlichen Wirkungskreis kann Tarifbegünstigung gefährden
Der BFH hat aktuell seine Rechtsprechung bestätigt, wonach die tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis voraussetzt, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen entgeltlich und definitiv auf einen anderen überträgt. Hierzu muss der Verkäufer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellen. Leider sagt der BFH nicht, welche Karenzzeit eingehalten werden muss.
Zu den Voraussetzungen für die Tarifbegünstigung bei der Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis hat sich aktuell der Bundesfinanzhof geäußert. Das Urteil des VIII. Senats ist sicherlich für den einen oder anderen Kollegen auch in eigener Sache interessant.
Der BFH hat bestätigt: Die Tarifbegünstigung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen entgeltlich und definitiv auf einen anderen überträgt. Hierzu muss der Verkäufer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis einstellen – wenigstens für eine gewisse Zeit.
Das höchste deutsche Steuergericht hat damit die erstinstanzliche Entscheidung des FG Köln bes...