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„Anrechnen“ der Erbschaftsteuer auf die Einkommensteuer
Mit Urteil v. - IX R 23/17 (BStBl 2018 II S. 593) hat der BFH implizit die Regelung des § 35b EStG als verfassungsgemäß bestätigt. Er hat sich nicht dazu geäußert, dass diese Bestimmung in ihrer Ausgestaltung der gesetzgeberischen Zielsetzung widerspricht und dem Steuerpflichtigen ohne sachliche Rechtfertigung Belastungen auferlegt. Umso dringender erscheint es für die betroffenen Steuerpflichtigen, drohenden Mehrbelastungen durch gezielte Steuerplanung vorzubeugen. [i]BFH, Urteil v. 13.3.2018 - IX R 23/17, BStBl 2018 II S. 593Da alle erbschaftsteuerlich vorteilhaften Maßnahmen auch die einkommensteuerliche Belastung der entsprechenden Einkünfte beeinflussen, ergeben sich häufig Zielkonflikte zwischen erbschaftsteuerlichen Ersparnissen und einkommensteuerlichen Mehrbelastungen und umgekehrt.
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Ausgleich für ungerechtfertigte erbschaftsteuerliche Nachteile
[i]VorgängerregelungBei Einführen der Vorgängerregelung zu § 35b EStG (damals § 35 EStG) im Jahr 1975 wollte der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen einen Ausgleich dafür gewähren, dass bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs die latenten Steuerschulden des Erblassers unberücksichtigt bleiben. Hierfür sollte ein Ausgleich durch ei...