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Finanzgericht Nürnberg  v. - 4 K 498/17

Gesetze: ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1a

Besteuerungszeitpunkt und -umfang einer depotgebundenen Lebensversicherung mit Term-Fix-Klausel im Rahmen der Erbschaftsteuer

Leitsatz

1. Steht der Fälligkeitszeitpunkt eines der Höhe nach noch ungewissen Anspruchs bereits fest, entsteht die Erbschaftsteuer bereits im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, da ein Bereicherungszustand eintritt, dessen Wert auf den Stichtag ermittelbar und festzustellen ist.

2. Die Ungewissheit über die Höhe des zu einem späteren Zeitpunkts erfolgenden tatsächlichen Zuflusses betrifft die Höhe der Bereicherung und hat daher in die nach § 12 BewG vorzunehmende Bewertung der Bereicherung zum Zeitpunkt des Todes (Bewertungsstichtag) einzufließen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
ErbStB 2019 S. 103 Nr. 4
UVR 2019 S. 74 Nr. 3
WAAAH-03907

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