Besteuerungszeitpunkt und -umfang einer
depotgebundenen Lebensversicherung mit Term-Fix-Klausel im Rahmen
der Erbschaftsteuer
Leitsatz
1. Steht
der Fälligkeitszeitpunkt eines der Höhe nach noch ungewissen Anspruchs
bereits fest, entsteht die Erbschaftsteuer bereits im Zeitpunkt
des Todes des Erblassers, da ein Bereicherungszustand eintritt,
dessen Wert auf den Stichtag ermittelbar und festzustellen ist.
2. Die
Ungewissheit über die Höhe des zu einem späteren Zeitpunkts erfolgenden
tatsächlichen Zuflusses betrifft die Höhe der Bereicherung und hat
daher in die nach § 12 BewG vorzunehmende Bewertung der Bereicherung
zum Zeitpunkt des Todes (Bewertungsstichtag) einzufließen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ErbStB 2019 S. 103 Nr. 4 UVR 2019 S. 74 Nr. 3 WAAAH-03907
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