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BFH 18.09.2018 XI R 30/16, BBK 1/2019 S. 7

Steuerrecht | Verzinsungsabrede für das Folgejahr bei unverzinslicher Verbindlichkeit

Die Vereinbarung einer Verzinsung für eine bislang unverzinsliche betriebliche Verbindlichkeit führt dazu, dass die Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag nicht mehr nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG gewinnerhöhend abzuzinsen ist. Dies gilt auch dann, wenn die Verzinsung erst nach dem Bilanzstichtag gelten soll.

Die Abzinsung soll [i]Abzinsung soll wirtschaftlichen Vorteil ausgleichenden wirtschaftlichen Vorteil ausgleichen, dass die Verbindlichkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zinsbelastung bezahlt werden muss. Wird die Verbindlichkeit aber ab dem Folgejahr verzinst, besteht dieser wirtschaftliche Vorteil zum aktuellen Bilanzstichtag nicht mehr.

Im Urteilsfall [i]Verzinsungsabrede im November 2010 für 2011 und Folgejahrehatte eine GmbH im Jahr 2010 ein unbefristetes Darlehen bei ihrem Alleingesellschafter aufgenommen, um eine Beteiligung an einer AG zu finanzieren. Das Darlehen sollte nur verzinst werden, falls die AG Dividen...