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IWB Nr. 2 vom Seite 52

Linking Rules/Korrespondenzregeln

Dr. Patrick Uwe Wittenstein, LL.M., in Tax Law (Maastricht), StB, Paderborn und Dr. Lukas Hilbert, Bonn

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Begriff

Eine [i]Verknüpfung der Besteuerung in einem Staat mit der steuerlichen Behandlung in einem anderen StaatLinking Rule (Korrespondenzregel) ist im Steuerrecht eine Vorschrift, die die nationale Besteuerung auf Ebene eines Steuerpflichtigen von der steuerrechtlichen Behandlung in einem weiteren Staat bzw. durch einen anderen Fiskus oder sogar auf Ebene eines anderen Rechtssubjekts abhängig macht (vgl. Radmanesh/Gebhardt, NWB UAAAG-90618).

II. Hintergrund der wachsenden Verbreitung von Linking Rules

Im Rahmen [i]Linking Rules sind keine Erfindung von BEPS, erfuhren aber durch BEPS eine Forcierungdes BEPS-Projekts der OECD (vgl. Wittenstein/Hilbert, NWB DAAAG-35136) wurde in Aktionspunkt 2 ein umfangreicher Anwendungsbereich für Linking Rules festgelegt, wonach bestimmte Situationen des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs ohne korrespondierende Besteuerung der Einnahmen (sog. D/NI-Ergebnis) oder des doppelten steuerlichen Betriebsausgabenabzugs (sog. DD-Ergebnis) in Zukunft vermieden werden sollen. Ursächlich können hierfür u. a. sog. hybride ...