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StuB Nr. 23 vom Seite 876

Die neuen Sozialversicherungswerte 2019

Rechengrößen und Grenzbeträge

Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster

Am hat der Bundesrat die „Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen zur Sozialversicherung 2019“ verabschiedet. Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß angepasst. Die Rechengrößen 2019 für die neuen Bundesländer wurden erstmalig unter Berücksichtigung des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes festgelegt. Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz die vollständige Angleichung der derzeit teilweise noch unterschiedlichen Rechengrößen in einem Stufenmodell geregelt. Dadurch werden die maßgeblichen Rechenwerte Ost bis zum Jahr 2025 schrittweise an die Westwerte angeglichen. Am hat der Bundesrat die „Zehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ beschlossen, mit der die neuen Sachbezugswerte für 2019 verbindlich festgelegt werden.

Meier, Sozialversicherungspflicht, infoCenter NWB YAAAB-41368

Kernaussagen
  • Für die Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen 2019 ist die Einkommensentwicklung des Jahres 2017 maßgeblich, getrennt nach den Rechtsgebieten Ost und West.

  • Für die Anpassung der bundesweit einheitlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze...