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NWB Nr. 28 vom Seite 2346

NWB AKTUELLES 28/94

Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze

In seiner Sitzung am hat der Deutsche Bundestag das ”Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze” verabschiedet. Hierzu erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Joachim Grünewald (BMF-Finanznachrichten 39/94):

Durch dieses Gesetz wird im UStG eine Differenzbesteuerung für den Handel mit gebrauchten Gegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten eingeführt. Im KraftStG wird die Steuerpflicht für bestimmte nicht im Inland zugelassene Fahrzeuge eingeschränkt. Im Finanzverwaltungsgesetz wird das Bundesamt für Finanzen als zuständige Behörde für die Erteilung von Bescheinigungen bestimmt, die als Nachweis für bestimmte in anderen EG-Mitgliedstaaten zu gewährende USt-Befreiungen dienen.

Die Änderungen des UStG beruhen auf der Richtlinie 94/5/EG des Rates vom (sog. Gebrauchtwarenrichtlinie).

Die Differenzbesteuerung, die Wiederverkäufer von gebrauchten Gegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten ab dem anwenden können, weist folgende wesentliche Besonderheiten auf:

1. Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ist nicht das gesamte Entgelt, sondern nur der positive Unters...