Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 197 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung

Andreas Pinter (März 2023)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift

1Die Vorschrift des § 197 Abs. 1 Satz 1 AO dient dem Schutz des Steuerpflichtigen. Durch die rechtzeitige Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und der weiteren in § 197 Abs. 1 Satz 1 AO genannten Angaben soll sich der Steuerpflichtige auf die Prüfung einstellen können, damit „ein möglichst reibungsloser Ablauf der Prüfung unter weitgehender Vermeidung von Störungen des Geschäftsbetriebes des Unternehmens erreicht“ wird.

II. Geltungsbereich

2Die Vorschrift gilt für alle Prüfungen i. S. d. §§ 193 ff. AO.

III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

3Aus § 124 AO ergibt sich bereits, dass für die Wirksamkeit der Prüfungsanordnung als VA eine ordnungsgemäße Bekanntgabe (§ 122 AO) erforderlich ist. Die Regelungen über die Bekanntgabe von Steuerbescheiden gelten für Prüfungsanordnungen grundsätzlich entsprechend. § 197 Abs. 1 Satz 1 AO bestimmt zusätzlich, dass bestimmte Angaben dem Steuerpflichtigen rechtzeitig bekanntzugeben sind.

4–5 (Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Bekanntgabe des voraussichtlichen Prüfungsbeginns

6 Die Prüfungsanordnung ist dem Steuerpflichtige...

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