Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel
AEAO zu § 173; AEAO vor § 172 ff; IV A 6 – S 2240 – 46/04, BStBl 2004 I S. 434.
Hild, Das Vorliegen einer neuen Tatsache (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) - Vorfrage in einem Steuerstrafverfahren, AO StB 2019 S. 118; Bruschke, Neue Tatsachen und Beweismittel im Steuerrecht - Berichtigung nach § 173 AO?, StB 2017 S. 334; Hey/Lehnert, Aufhebung und Änderung von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2013; Schüßler, Aufwand für häusliches Arbeitszimmer als nachträglich bekannt gewordene Tatsache, DStR 2011 S. 890; Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs. 1 Satz 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000 S. 916; Friedl, Die Verletzung der Ermittlungspflicht – ein Kriterium für die Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel, DStR 1988 S. 98; Gott, Neues zu § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, DStZ 1983 S. 444.
NWB TaxNavi: § 173 AO – Entscheidungstool NWB ZAAAJ-84885
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1 § 173 AO verpflichtet die Finanzbehörde (kein Ermessen), Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit sie, bei Vorliegen der übrigen Änderungsvoraussetzungen, nachträglich Kenntnis von Tatsachen oder Beweismitteln (sog. „neue“ Tatsachen oder Beweismit...