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Einkommensteuer | Einschränkung des Abzugs von betrieblich veranlassten Schuldzinsen
Das BMF hat sein Schreiben zum betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG aktualisiert und u. a. an das NWB IAAAG-88857 angepasst. Das tritt an die Stelle der Schreiben v. (BStBl 2005 I S. 1019), v. (BStBl 2008 I S. 588) und v. (BStBl 2013 I S. 197) und ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
Mit hat der BFH entschieden, dass der Begriff Gewinn in § 4 Abs. 4a EStG auch Verluste umfasst. Diese führen für sich genommen nicht zu Überentnahmen. Die Bemessungsgrundlage für die nichtabziehbaren Schuldzinsen ist begrenzt auf den Entnahmenüberschuss des Zeitraums von 1999 (Einfügung des § 4 Abs. 4a EStG) bis [i]Korn, NWB 33/2018 S. 2374zum aktuellen Wirtschaftsjahr (entgegen Rz. 11 f. des .