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NWB Nr. 46 vom Seite 3395

Flexible Arbeitszeit: Was erlaubt das Gesetz und was geht nicht?

Rechtliche Rahmenbedingungen setzen Flexibilisierungsbestrebungen Grenzen

Dr. Henning-Alexander Seel

Flexible [i]Schmalbach, Arbeitsvertrag, infoCenter NWB HAAAB-03353 Arbeitszeiten sind in erster Linie eine Forderung der Wirtschaft. Aber auch Arbeitnehmer äußern vermehrt den Wunsch nach mehr Selbstbestimmung bei der Ausübung ihrer Arbeit. Es handelt sich daher keineswegs um gegenläufige Interessen. Die (gesetzlichen) Rahmenbedingungen setzen den Flexibilisierungsbestrebungen indes Grenzen. Nachstehend sollen diese dargestellt und die Handlungsmöglichkeiten beleuchtet werden.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Das Arbeitszeitgesetz

[i]Olbertz, NWB 14/2016 S. 1026Das zentrale (nationale) Regelwerk, das sich mit Arbeitszeitfragen befasst, ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es setzt die Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl EU 2003 Nr. L 299 S. 9) um und hat den Zweck, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern (§ 1 ArbZG).

1. Rechtliche Rahmung der Arbeitszeit

[i]Regelungen zur Arbeitszeit und sachliche sowie persönliche Ausnahmen hiervonDer zweite Abschnitt des Gesetzes r...