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Rückstellungen für Leistungen aufgrund eines Sozialplans
Bewertungsfragen und aktuelle Rechtsprechung
[i]Bolik/Schuhmann, Ansatz und Bewertung von Umstrukturierungs- und Sozialplanrückstellungen, StuB 18/2016 S. 679 NWB EAAAF-81965 Für künftige Leistungsverpflichtungen aufgrund eines Sozialplans sind nach den allgemeinen Grundsätzen Verbindlichkeitsrückstellungen (sog. Restrukturierungs- bzw. Sozialplanrückstellungen) zu bilden. Ungeklärt war bislang die Frage, ob durch Restrukturierungsmaßnahmen künftig ersparte Personalkosten bei der Bewertung von Restrukturierungsrückstellungen wertmindernd zu berücksichtigen sind. Mit rechtskräftigem Urteil vom hat das FG Baden-Württemberg die Minderung der Rückstellungshöhe durch eine Reduzierung des Personalaufwands abgelehnt. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass ersparte Aufwendungen keinen künftigen Vorteil i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c EStG darstellen. Da das beklagte Finanzamt keine Revision eingelegt hat, wird es eine höchstrichterliche Klärung dieser Bewertungsfrage vorerst nicht geben.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Grundlagen zu Restrukturierungsmaßnahmen und Sozialplänen
1. Erstellung eines Sozialplans
[i]Aufstellung von Sozialplänen bei BetriebsänderungenBei geplanten Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, haben Arbeitgeber und Betriebsrat zum Zwecke des Ausgleichs oder der Milderung der wirtschaftlichen...