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Die Bewältigung von Konzerninsolvenzen nach neuem Recht
Ein Überblick über das deutsche Konzerninsolvenzrecht
[i]Zum Entwurf Pape, NWB 15/2013 S. 1094 Mit dem am in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen (BGBl 2017 I S. 866) hat der Gesetzgeber einen Regelungsrahmen für die Abwicklung von Konzerninsolvenzen geschaffen. Auch wenn die Insolvenzordnung (InsO) weiterhin am Rechtsträgerprinzip festhält, sollen Mechanismen der Verfahrenskonzentration und -kooperation zukünftig zur Berücksichtigung der Konzernstrukturen beitragen. Der Gesetzgeber hat sich mit der Verfolgung zweier aufeinander aufbauender Verfahrensansätze gewissermaßen für einen Mittelweg zwischen den Modellen der Verfahrenskonsolidierung und der bloßen Verfahrenskoordinierung entschieden. Zunächst besteht die Möglichkeit, durch die Errichtung eines Gruppen-Gerichtsstands (§ 3a Abs. 1 InsO) und die Einsetzung eines einheitlichen Insolvenzverwalters (§ 56b InsO) das Verfahren zu konzentrieren. Erfolgt eine Verfahrenskonzentration nicht, sieht das Gesetz sodann Kooperationspflichten für die Verfahrensbeteiligten sowie ein besonderes Koordinierungsverfahren (§§ 269d–269i InsO) vor.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Rechtspolitische Ziele und Modellrechtfertigung des Gesetzgebers
[i]Bestmögliche GläubigerbefriedigungZentra...