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NWB-BB Nr. 11 vom Seite 337

Going Concern: Der Grundsatz der Unternehmensfortführung

Aktualisierte Checkliste in der NWB Datenbank

WP/StB Dipl.-Kfm. Christoph Hillebrand

Scheint die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gefährdet, muss der Unternehmer bzw. die Unternehmensführung (die gesetzlichen Vertreter) eine Fortbestehensprognose aufstellen. Auch der Wirtschaftsprüfer/Abschlussprüfer hat sich im Rahmen der Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu überzeugen. Mithilfe des Going-Concern-Checks in der NWB Datenbank NWB UAAAC-35125 können Sie beurteilen, ob der für die Rechnungslegung zentrale Grundsatz der Annahme der Unternehmensfortführung („Going-Concern“-Prämisse) zu Recht unterstellt werden darf. Die Checkliste wurde kürzlich aktualisiert und um Praxishinweise ergänzt. Der folgende Beitrag erläutert den Going Concern-Grundsatz und stellt die wichtigsten Punkte der Checkliste vor.

Going-Concern-Check NWB UAAAC-35125

I. Was bedeutet Going Concern?

Der handelsrechtliche Going-Concern-Grundsatz ist Bestandteil der gesetzlich normierten allgemeinen Bewertungsprinzipien des § 252 HGB. In diesem Zusammenhang spricht man oft auch vom Fortführungsgrundsatz. Das Going-Concern-Prinzip ist notwendige Voraussetzung einer periodischen Erfolgsrechnung und gleichzeitig Voraussetzung für die meisten anderen Bewertungsgrundsätze. ...