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BBK Nr. 12 vom Seite 577

Erstellung einer bilanzrechtlichen Going-concern-Prognose

Anforderungen bei der Jahresabschluss-Erstellung von Kapitalgesellschaften in der Krise

Karl Sikora

[i]Sikora, Wegfall der handelsrechtlichen Going-concern-Prämisse, BBK 24/2017 S. 1143 NWB OAAAG-64697 Bei der Erstellung des Jahresabschlusses eines Krisenunternehmens ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit oft zweifelhaft. Ist dies der Fall, darf eine Bilanzierung unter Fortführungsgesichtspunkten (sog. Going-concern-Bilanzierung) nicht mehr ohne Weiteres erfolgen. Dies ist vielmehr nur dann zulässig, wenn zunächst im Wege einer sog. Going-concern-Prognose die tatsächliche Fortführbarkeit festgestellt wird. Welche Anforderungen an diese Prognose bestehen, ist dabei allerdings unklar. So hat der [i]BGH, Urteil v. 26.1.2017 - IX ZR 285/14 NWB JAAAG-37973 BGH zwar im vergangenen Jahr erstmals zentrale Kriterien der Going-concern-Prognose festgelegt, doch sind die konkreten Umsetzungserfordernisse nach wie vor offen. Dies hat in der Praxis eine erhebliche Rechtsunsicherheit zur Folge, die umso schwerer wiegt, als eine ungerechtfertigte Going-concern-Bilanzierung einen haftungsbegründenden Jahresabschlussmangel darstellt. Der Beitrag soll dem entgegenwirken und illustriert die rechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Grundlagen einer solchen Going-concern-Prognose bei Kapitalgesellschaften in der Krise.

Eine Kurzfassung des Beitrags f...