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NWB BB 11/2018 S. 323

E-Rechnung: In NRW ab 2020 möglich

Die rechtlichen Grundlagen zur Einführung elektronischer Rechnungen in NRW wurden vom Landtag geschaffen. Ab April 2020 sollen Firmen E-Rechnungen bei öffentlichen Auftraggebern einreichen können. Die Rahmenbedingungen sollen bundesweit abgestimmt werden. Das gelte vor allem für das Datenformat der E-Rechnung, so Minister Pinkwart. Mehr dazu unter http://go.nwb.de/g5su0.

Literatur-Tipp

Vgl. dazu auch Kischporski, Das Ende der E-Rechnung als reines PDF?, NWB-BB 3/2018 S. 77 NWB TAAAG-72645.