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NWB-BB Nr. 3 vom Seite 77

Das Ende der E-Rechnung als reines PDF?

Gesetzgeber macht den Weg frei für weiterverarbeitbare Strukturdaten zur „echten“ Digitalisierung

M. A. Dipl.-Kfm. (FH) Mario Kischporski

Der Austausch von Rechnungen auf elektronischem Weg hat sich immer weiter durchgesetzt. Allerdings hat sich der Schwerpunkt verschoben bzw. wird sich weiter verschieben. Es geht mittlerweile glücklicherweise weniger um den reinen Austausch auf elektronischem Weg, sondern um die automatisierte Fähigkeit zur Weiterverarbeitung der Rechnungsdaten. So ist eine per E-Mail als PDF versendete Rechnung im Kontext der Weiterverarbeitungsnotwendigkeiten im Sinne einer „echten“ Digitalisierung nicht als elektronische Rechnung zu betrachten. Dies hat nun auch der Gesetzgeber erkannt. Zwar existiert diese Sichtweise schon länger, jedoch hat die Diskussion durch die regulatorischen Anforderungen aus den vergangenen Monaten wünschenswerterweise weiter an Fahrt gewonnen.

I. Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen

Hintergrund ist die bekannte und bereits vielfach diskutierte und zitierte EU-Richtlinie 2014/55/EU. Sie wurde in Deutschland im sog. E-Rechnungs-Gesetz im Rahmen der E-Government-Strategie der Bundesregierung (aber auch mit Auswirkungen auf Unternehmen) als „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im ö...