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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 05 | Umsatzsteuer: Gehaltslieferung bei Überlassung von Biomasse an Biogasanlagenbetreiber

Die Überlassung von Biomasse durch einen Landwirt an einen Biogasanlagenbetreiber stellt eine Gehaltslieferung nach § 3 Abs. 5 UStG dar. Ein entsprechendes Urteil des BFH aus 2017 ist allgemein anzuwenden, wie die OFD Frankfurt/M. und die OFD Karlsruhe berichten. Gegenstand der Lieferung sind die bei der Fermentation später umgewandelten Inhaltsstoffe als Bestandteil der Biomasse. Die Lieferungen können der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen.

Gleich zwei Oberfinanzdirektionen haben sich aktuell mit der Lieferung von Biogas im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe befasst. Konkreter Anlass ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem letzten Jahr. Danach ist entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung von einer Gehaltslieferung auszugehen, wenn ein Landwirt Biomasse an den Betreiber einer Biogasanlage überlässt.

In § 3 Abs. 5 UStG ist geregelt: Hat ein Abnehmer Nebenerzeugnisse oder Abfälle, die bei der Bearbeitung oder bei der Verarbeitung der ihm übergebenen Waren entstehen, zurückzugeben, beschränkt sich die Lieferung auf die Teile, die bei ihm verbleiben. In diesem Fall spricht man von einer Gehaltslieferung. Die Lieferung beschränkt sich auf den Ha...