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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 04 | Umsatzsteuer: Vorsicht Falle bei der Erteilung von Gesamtrechnungen

Die OFD Karlsruhe weist auf eine (für Steuerprofis altbekannte) Steuerfalle hin: Unternehmer, die Einzelrechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer und später eine Gesamtrechnung mit erneutem gesonderten Umsatzsteuerausweis erstellen, schulden die in der zusätzlichen Rechnung ausgewiesene Steuer – neben der Umsatzsteuer für den ausgeführten Umsatz – nach § 14c Abs. 1 UStG. Die kurze Verwaltungsanweisung eignet sich gut zur Weitergabe an Mandanten.

Kleine und mittelständische Unternehmer, die neben Einzelrechnungen auch eine Gesamtrechnung erteilen, kann man nicht oft genug daran erinnern: Es droht eine Falle bei der Umsatzsteuer.

Und zwar dann, wenn sowohl bei den Einzelrechnungen als auch bei der Gesamtrechnung die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird. Der Unternehmer schuldet dann die zusätzlich ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 1 UStG – neben der Umsatzsteuer für den ausgeführten Umsatz. Dieselbe Gefahr besteht bei Rechnungen über Voraus- oder Abschlagszahlungen.

Die OFD Karlsruhe hat aktuell in einer Verfügung an dieses Problem erinnert. Die OFD nennt die folgenden Fälle, bei denen es in der Praxis häufig zu Fehlern kommt: Zum einen bei Einzel- und Monatsr...