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Unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils
Übergang des verrechenbaren Verlusts nach § 15a EStG auf den Übernehmer?
[i]BFH, Urteil v. 1.3.2018 - IV R 16/15 NWB FAAAG-86781 Wird ein Teil eines Kommanditanteils unentgeltlich übertragen, könnte fraglich sein, ob ein vorhandener handelsbilanzieller Verlustvortrag teilanteilig mitübertragen wird oder auch zurückbehalten werden kann und ob verrechenbare Verluste gem. § 15a EStG dementsprechend übertragen werden. Der NWB FAAAG-86781 zu diesen Fragen Stellung bezogen. Wird nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen, gehen der vorhandene Verlustvortrag und die verrechenbaren Verluste im gleichen Verhältnis über wie das Gewinnbezugsrecht. Nachfolgend wird das Urteil erläutert und es werden Auswirkungen auf die Gestaltungsberatung dargestellt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I.
1. Sachverhalt
[i]Zuordnung des verrechenbaren Verlusts bei Übertragung eines Teils eines KommanditanteilsAn der A-GmbH & Co. KG sind die Ehefrau (F) und der Ehemann (M) als Kommanditisten beteiligt. Die Einlage der Gesellschafterin F beträgt 38.346,89 € (ca. 40 %) und des Gesellschafters M 58.231,85 € (ca. 60 %). Im Rahmen des Gesellschaftsvertrags wird zwischen zwei Konten unterschieden, die von jedem Gesellschafter geführt werden – einem festen Kapitalkonto und einem Privatkonto. Dabei w...