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STFAN Nr. 10 vom Seite 15

Beteiligung an anderen Körperschaften – Teil 2

Dipl.-Finanzwirt (FH) Stefan Schönwald; Weil am Rhein

Im ersten Teil des Beitrags wurde die Steuerbefreiung von Gewinnausschüttungen anderer Körperschaften durch § 8b Abs. 1 KStG dargestellt (siehe KIEHL QAAAG-80036 ). Im vorliegenden zweiten Teil wird nun die Steuerfreistellung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften (§ 8b Abs. 2 KStG) erläutert.

Nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfreie Vorgänge

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an anderen Körperschaften, deren Leistungen beim Empfänger bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens gem. § 8b Abs. 1 KStG nicht angesetzt werden, bleiben ebenfalls steuerfrei. Begünstigt sind sowohl Anteile an inländischen als auch an ausländischen Gesellschaften. Eine Bindung an eine Mindestbeteiligung sowie eine Mindestbehaltefrist bestehen nicht. Unter die Steuerbefreiung fallen auch

Der Veräußerungsgewinn i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG ist wie folgt zu ermitteln:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Veräußerungspreis
 
(oder der an dessen Stelletretende Wert)
Veräußerungskosten
Buchwert der Beteiligung im Zeitpunkt der Veräußerung
=
Veräußerungsgewinn

Beispiel 1

Di...

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