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Vorbereitung der Auszubildenden auf die Zwischenprüfung
In RENO 6/2018 S. 20 haben wir die Struktur der ReNoPat AusbVO, den Ausbildungsrahmenplan (Anlage zu § 3) und den Rahmenlehrplan näher betrachtet und festgestellt, welche Teile für die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten zu berücksichtigen sind. In diesem Beitrag soll nun genauer hinterfragt werden, welche Ausbildungsteile bis zur Zwischenprüfung – die zumeist am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt wird – absolviert sein sollten, um unsere Azubis optimal vorzubereiten.
Allgemeines vorab
Es wird hier der Begriff „Fachangestellte“ und „Auszubildende“ in weiblicher Form verwendet, da in unserer Berufsgruppe überwiegend weibliche Personen tätig sind. Selbstverständlich gilt das Nachstehende auch für die männlichen Auszubildenden und Fachangestellten. Im Folgenden werden die Paragrafen der Ausbildungsverordnung oder die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans und des Rahmenlehrplans nicht vollständig zitiert. Um den Text vollständig nachvollziehen zu können, sollten die Unterlagen herangezogen werden.
§ 6 ReNoPatAusbVO – Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll am Anfang des zweiten Ausbildungsj...