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Streifzug durch die Grundlagen der Ausbildung „Rechtsanwaltsfachangestellte/r“
Immer wieder herrscht Unsicherheit, welche Inhalte zu welchen Zeitpunkten in der anwaltlichen Praxis vermittelt werden müssen und wie diese Inhalte mit den Lernfeldern aus der Berufsschule abgestimmt werden sollen. Anhand des Ausbildungsberufes „Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter“ soll im Folgenden ein Überblick für Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte geschaffen werden. Die Qualifikation des „Lesens“ einer Ausbildungsverordnung und des dazu gehörigen Ausbildungsrahmenplans ist auch Inhalt der „Ausbildung der Ausbilder“.
Ausbildungsrahmenplan für die Praxis – Rahmenlehrplan für die Berufsschule
Vorab: Es wird hier lediglich der Begriff „Fachangestellte“ in weiblicher Form verwendet. Da in unserer Berufsgruppe überwiegend weibliche Personen tätig sind, soll diesem Umstand hier Rechnung getragen werden. Selbstverständlich gilt das Nachstehende auch für die männlichen Auszubildenden und Fachangestellten.
Im Folgenden werden die Paragrafen der Ausbildungsverordnung oder die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans und des Rahmenlehrplans nicht vollständig zitiert. Um den Text vollständig nachvollziehen zu können, sollten die Unterlagen herangezogen werden.